Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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9 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen
2589 Optieren Unternehmer zu einer Vorsteuerpauschalierung nach § 14 Abs. 1 Z 1 oder 2 UStG 1994 so entfällt die Aufzeichnung der Vorsteuerbeträge und der EUSt.
Randzahlen 2590 bis 2592: Derzeit frei.