Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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Judikatur VwGH zu § 16:
Entgelt bei Leistung eines Zentralregulierers
§ 16 Abs. 2 Umsatzsteuergesetz 1994 hat den Fall vor Augen, dass sich Abnehmer mit Unternehmereigenschaft zusammenschließen und die Abwicklung des Zahlungsverkehrs einer eigenen Vereinigung (Zentralregulierer) übertragen. Die Zahlungen durch den Zentralregulierer erfolgen dabei in der Regel unter Vornahme von maximalen Zahlungsabzügen (Skonti), die bei den Lieferern zu einer Minderung der Entgelte führen. Den Mitgliedern werden die Skonti entweder zum vollen Betrag, in der Regel mit einem niedrigeren Betrag weitergegeben. In letzterem Fall verbleibt beim Zentralregulierer ein Skontoüberschuss (brutto). Der Leistungsempfänger muss die Vorsteuer nur nach Maßgabe des weitergegebenen Skontos korrigieren, sofern der Zentralregulierer die auf den Skontoüberschuss entfallende Vorsteuer selbst an das Finanzamt abführt. Der Zentralregulierer hat die auf die Entgeltsminderung entfallende Vorsteuer für den Veranlagungszeitraum zu entrichten, in dem die Minderung des Entgelts eingetreten ist. § 16 beruht auf der Vorstellung, dass der Zentralregulierer für die Abnehmer das Entgelt entrichtet, die Zahlungen des Zentralregulierers s...