Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2.7 Verwertung der Konkursmasse insbesondere von Sicherungsgut im Konkurs
2412 Die Veräußerung des Massevermögens durch den Masseverwalter führt zu steuerpflichtigen Umsätzen, die dem Gemeinschuldner zuzurechnen sind (). Keine Rolle spielt, ob einzelne Wirtschaftsgüter aus der Konkursmasse durch freihändigen Verkauf, gerichtliche Versteigerung auf Antrag des Masseverwalters veräußert werden oder ob das gesamtschuldnerische Unternehmen im Ganzen veräußert wird. Die aus diesen Umsätzen resultierende Steuerschuld ist insolvenzrechtlich eine Masseforderung.
2413 Bezüglich des Sicherungsgutes (Sicherungseigentum, Pfandrechte, Zurückbehaltungsrechte), das Teil der Konkursmasse ist, hat der Gläubiger im Konkurs sog Absonderungsrechte, dh. Rechte auf abgesonderte Befriedigung aus bestimmten Sachen (Rechten) des Schuldners. Im Ausgleich werden die Ansprüche der Absonderungsgläubiger gemäß § 46 AO durch den Ausgleich nicht berührt. Bei der Veräußerung von Gegenständen, die zu einer Sondermasse gehören, ist zu unterscheiden:
2414 Bei Veräußerung des Sicherungsgutes durch den Masseverwalter sind die USt-Forderungen gemäß § 49 Abs. 1 KO Sondermassekosten, die vor Befriedigung der Absonderun...