Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2.6 Eigentumsvorbehalt im Insolvenzverfahren
2409 Macht der Vorbehaltseigentümer vom Rücktritt Gebrauch, kommt es zur Rückgängigmachung der ursprünglichen Lieferung. Die nicht steuerbare Rückgabe des Liefergegenstandes führt zur Berichtigung des seinerzeit vom Gemeinschuldner geltend gemachten Vorsteuerabzuges. Diese Vorsteuerrückforderung ist eine Konkursforderung.
2410 Erfolgt der Rücktritt durch den Vorbehaltskäufer (durch den Masseverwalter gemäß § 21 KO), ist der wirtschaftliche Erfolg kein anderer als bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes durch den Gläubiger. Die Vorsteuerrückforderung stellt ebenfalls eine Konkursforderung dar.
2411 Im Falle des abgetretenen Eigentumsvorbehaltes liegt bei der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes eine Lieferung des Abnehmers (Gemeinschuldners) an den Vorbehaltseigentümer vor ().