Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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3.4.2 Berechnung des Vorsteuerabzuges
2274 Bei Berechnung der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervorauszahlungen ist der Vorsteuerabzug wie folgt vorzunehmen:
2275 Es ist in den einzelnen Voranmeldungszeiträumen der Betrag, der sich aus der Anwendung des durchschnittlichen Prozentsatzes aus den Vorsteuern der Jahre 1997, 1998 und 1999 ergibt, bis zu jenem betraglichen Ausmaß anzusetzen, das (in Summe) dem „Vorsteuerhöchstbetrag“ (arithmetisches Mittel der in den Jahren 1997, 1998 und 1999 tatsächlich angefallenen Vorsteuern) entspricht.
2276 Ändern sich bei der Individualpauschalierung in einem Beobachtungszeitraum nachträglich Vorsteuern, wird regelmäßig ein Sachverhalt im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO vorliegen, der zu einer Änderung von Bescheiden führen kann, mit denen über pauschalierte Jahre abgesprochen wurde.