Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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3 Zu § 4 zweiter Gedankenstrich der Verordnung
Die Definition des Pritschenwagens hat sich gegenüber der Verordnung BGBl. Nr. 273/1996 nicht geändert. Die bisherigen Anerkennungen von Pritschenwagen bleiben daher aufrecht. Bezüglich allfälliger neuer Anerkennungen gelten die Ausführungen unter Pkt. 1.2 bis 1.5.