Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 4692 Zu § 4 erster Gedankenstrich der Verordnung
Die hier genannten Kastenwagen, die einen vom Führerhaus abgesetzten kastenförmigen Laderaum und hintere Flügeltüren aufweisen, dürfen im Hinblick auf die wieder in Geltung zu setzende Rechtslage zum mit dem in der Verordnung beschriebenen kleinen rechtsseitigen Sichtfenster ausgestattet sein. Hiebei handelt es sich allerdings nur mehr um ausgelaufene bzw auslaufende Modelle (zB Fiat Fiorino Kastenwagen, Renault Express Kastenwagen). Die neuen (Nachfolge-)Modelle weisen keinen abgesetzten Laderaum mehr auf, vielmehr sind Führerhaus und Laderaum durchgehend konstruiert (zB Fiat Doblò Cargo, Renault Kangoo FC). Bei diesen Fahrzeugen ist ein Sichtfenster nicht zulässig.