Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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10.3.1 Ausmaß der Berichtigung
2078 Nur die in einer Rechnung ausgewiesenen und zu Recht abgezogenen Vorsteuerbeträge dürfen bzw. müssen berichtigt werden. Ein nicht geltend gemachter Vorsteuerabzug darf im Wege der Berichtigung nicht nachgeholt werden.