Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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5.2 Übrige Umsätze
2035 Diese berechtigen zum vollen Vorsteuerabzug.
2036 Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe sind nicht Umsätze im Sinne des § 12 Abs. 5 UStG 1994. Sie sind daher beim Umsatzschlüssel nicht anzusetzen.