Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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3.4.2 Beispiele zum Vorsteuerabzug und Eigenverbrauch
2001a) Errichtung vor dem Jahr 2004 - Kein Vorsteuerabzug für den nichtunternehmerisch genutzten Teil
Der Unternehmer konnte hinsichtlich eines gemischt genutzten Grundstückes, das zur Gänze dem Unternehmen zugeordnet war, grundsätzlich keinen Vorsteuerabzug für den nichtunternehmerisch genutzten Teil des Grundstückes geltend machen (vgl § 12 Rz 1912).
Mit können sich die Verhältnisse, die für den Vorsteuerabzug maßgeblich waren, im Hinblick auf den Wegfall der Steuerbefreiung für den Eigenverbrauch von Grundstücken auf Grund des BG BGBl. I Nr. 134/2003, ändern (bisher steuerfreier Eigenverbrauch, ab steuerpflichtiger Eigenverbrauch).
Mit Inkrafttreten der Umsatzsteuernovelle 2004 zum , auf Grund der die Verwendung eines gemischt genutzten Grundstückes für nicht unternehmerische Zwecke keinen steuerbaren Vorgang darstellt, kann es wieder zu einer Änderung der Verhältnisse kommen (ab steuerpflichtiger Eigenverbrauch, ab nicht steuerbarer Eigenverbrauch). Der Umstand, dass die Verwendung für nicht unternehmerische Zwecke keinen Eigenverbrauch darstellt, schließt ebenso wie ein unecht befreiter U...