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Melhardt Melhardt, Stefan Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2011

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1834-0

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Umsatzsteuer-Handbuch 2011 (1. Auflage)

3.4.1 Allgemeines

2000 Gemäß § 12 Abs. 3 Z 4 idF ab ist die Steuer für Lieferungen und sonstige Leistungen sowie die Einfuhr von Gegenständen vom Vorsteuerabzug ausgeschlossen, soweit sie im Zusammenhang mit der Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes für die in § 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994 genannten Zwecke steht. Im § 3a Abs. 1a Z 1 UStG 1994 genannte Zwecke sind solche, die außerhalb des Unternehmens liegen, und solche für den Bedarf des Personals des Unternehmers, soweit keine Aufmerksamkeiten vorliegen.

Die Regelung steht im Zusammenhang mit der gleichzeitigen Änderung des § 3a Abs. 1a, wonach die Verwendung eines dem Unternehmen zugeordneten Grundstückes keinen Eigenverbrauch darstellt (vgl Rz 481). Korrespondierend zu dem nicht steuerbaren Eigenverbrauch ist auch der damit zusammenhängende Vorsteuerabzug ausgeschlossen. Im Ergebnis entsprechen die Auswirkungen einem unecht steuerfreien Eigenverbrauch.

Die Bestimmung, die wie eine unechte Steuerbefreiung wirkt, kann bei einer Änderung der Verwendung im Sinne des § 3a Abs. 1a UStG 1994 zu einer Änderung der Verhältnisse gemäß § 12 Abs. 10 bis 12 UStG 1994 führen (der Wechsel von einem steuerpflichtigen Umsatz zu einem nicht steuerbaren Eigenverbrauch oder umgekehrt).

Umsatzsteuer-Handbuch 2011

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