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Melhardt Melhardt, Stefan Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2011

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1834-0

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Umsatzsteuer-Handbuch 2011 (1. Auflage)

S. 4311.3.3 EUSt-Abzug bei Werklieferungen ausländischer Unternehmer

1854 Bei Werklieferungen durch ausländische Unternehmer ist im Zeitpunkt der Einfuhr der Bestandteile noch der leistende ausländische Unternehmer verfügungsberechtigt. Dieser wäre somit nach allgemeinen Grundsätzen zum Abzug der auf die eingeführten Bestandteile entfallenden EUSt berechtigt.

1855 Rechtslage bis

§ 2 der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 800/1974, bestimmt, dass davon abweichend die eingeführten Bestandteile unter den in Rz 3501 bis 3515 genannten Voraussetzungen als für den inländischen Leistungsempfänger eingeführt gelten und diesem das Recht auf EUSt-Abzug zusteht. Macht der ausländische Werklieferer im Übrigen von der Steuerfreiheit der genannten Verordnung keinen Gebrauch, darf die Rechnung mit USt-Ausweis nicht mehr jene Bestandteile umfassen, die bereits als für das Unternehmen des Abnehmers eingeführt galten.

S. 432 1855a Rechtslage ab

An die Stelle der Sonderregelung des § 2 VO BGBl. Nr. 800/1974 ist ab die Regelung auf Grund des § 2 VO BGBl. II Nr. 584/2003 getreten. Im Hinblick auf die Neufassung des § 19 Abs. 1 UStG 1994 ab wurde die Bestimmung um den Satz ergänzt, dass es hinsichtlich de...

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