Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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1.3 Abzug der EUSt (§ 12 Abs. 1 Z 2 UStG 1994)
1843 Der Unternehmer darf die entrichtete oder auf dem Finanzamtskonto verbuchte (siehe § 12 Rz 1874a bis Rz 1874e) EUSt für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt wurden, als Vorsteuer abziehen.
1844 Ohne Bedeutung ist, auf welcher Rechtsgrundlage die Einfuhr erfolgte (Verkauf, Vermietung eines Gegenstandes usw).