Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung bestimmt werden
BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 175/2010
Auf Grund des § 11 Abs. 2 UStG 1994, BGBl. Nr. 663/1994, in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2003 wird verordnet:
§ 1
Die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit des Inhalts einer auf elektronischem Weg übermittelten Rechnung ist gewährleistet,
wenn die Rechnung mit einer Signatur versehen ist, die den Erfordernissen des § 2 Z 3 lit. a bis d Signaturgesetz entspricht und auf einem Zertifikat eines Zertifizierungsdiensteanbieters im Sinne des Signaturgesetzes beruht, oder
wenn die Rechnung durch elektronischen Datenaustausch (EDI) gemäß Artikel 2 der Empfehlung 1994/820/EG der Kommission vom über die rechtlichen Aspekte des elektronischen Datenaustausches (ABl. EG Nr. L 338, S 98) übermittelt wird, wenn in der Vereinbarung über diesen Datenaustausch der Einsatz von Verfahren vorgesehen ist, die die Echtheit der Herkunft und die Unversehrtheit der Daten gewährleisten, und zusätzlich eine zusammenfassenden Rechnung auf Papier oder unter den Voraussetzungen der Z 1 auf elektronischem Weg übermittelt wird.
§ 2
Die Anforderungen an eine auf ...