Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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5.1 Maschinelle Ermittlung des Steuerbetrages
1621 Wird in einer Rechnung der Steuerbetrag für Lieferungen oder sonstige Leistungen, die verschiedenen Steuersätzen unterliegen, durch Maschinen (zB Fakturierautomaten, Datenverarbeitungsanlagen) automatisch ermittelt und durch diese in der Rechnung angegeben, so ist der Ausweis des Steuerbetrages in einer Summe zulässig, wenn für die einzelnen Posten der Rechnung der maßgebliche Steuersatz angegeben wird. Dabei kann an Stelle des Steuersatzes eine Kennziffer oder ein Symbol verwendet werden, falls auf der Rechnung eine entsprechende Erläuterung erfolgt. Der angewendete Steuersatz ist in der Erläuterung ausdrücklich anzuführen.
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Ware A | 10.000 € | 1 |
Ware B | 5.000 € | 2 |
15.000 € | ||
USt | 2.500 € | |
Gesamtrechnung | 17.500 € | |
1 = 20 % USt | ||
2 = 10 % USt |