Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2.4.2 Kleinbetragsrechnungen
1567 Die Aufbewahrungspflicht gilt grundsätzlich auch für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 € nicht übersteigt und in denen das Entgelt und der Steuerbetrag in einer Summe ausgewiesen werden dürfen (§ 11 Abs. 6 UStG 1994).
1568 Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Unternehmer, die in der Regel Kleinumsätze bewirken (zB Tankstellen, Fremdenverkehrsbetriebe, Beförderungsunternehmer hinsichtlich der Beförderung von Personen), von Rechnungen, deren Gesamtbetrag 75 € nicht übersteigt, keine Durchschriften oder Abschriften anfertigen, soweit sie hiezu nicht nach den Bestimmungen des § 129 BAO verpflichtet sind.