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Melhardt Melhardt, Stefan Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2011

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1834-0

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Umsatzsteuer-Handbuch 2011 (1. Auflage)

1.5.1 Rechnungserteilung durch Dritte

1505 Als Aussteller einer Rechnung kommt nur der leistende Unternehmer oder dessen gesetzlicher Vertreter (zB Ausstellung der Rechnung durch den Masseverwalter im Konkursverfahren) in Betracht. Im Rahmen einer Organschaft kann eine Rechnung auch vom zivilrechtlich leistenden Organ ausgestellt werden. Rechnet der Leistungsempfänger über eine Leistung ab, so handelt es sich um eine Gutschrift (§ 11 Abs. 7 und 8 UStG 1994). Der zur Abrechnung über den Leistungsaustausch Verpflichtete kann sich im Abrechnungsverfahren dritter Personen bedienen. Das gilt für Rechnungen des leistenden Unternehmers als auch für Abrechnungen des Leistungsempfängers. Hinsichtlich der Rechnungslegung durch Vermittler siehe § 11 Rz 1530 bis 1532. Ist die Rechnungsausstellung nicht der als leistender Unternehmer genannten Person zuzurechnen, entsteht für den Aussteller eine Steuerschuld nach § 11 Abs. 14 UStG 1994.

Umsatzsteuer-Handbuch 2011

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