Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 3732.13.3 Abfuhr von Spülwasser und Abfällen
1326 Unter dem Begriff „Abfuhr von Spülwasser“ ist der Abtransport von Abwässern mittels Kanalanlagen oder durch Fahrzeuge zu subsumieren.
1327 Der begünstigte Steuersatz erstreckt sich auch auf die Kanalanschlussgebühren ( Zl. 2000/15/0140).