Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2.11.1 Begriff Zirkusvorführung
1290 Als Zirkusvorführungen wird die Vorführung eines Programms anzusehen sein, dass sich in aller Regel aus artistischen und komischen Darbietungen sowie aus Dressurleistungen (zB mit Pferden, Raubtieren, Elefanten) und ähnlichen Leistungen zusammensetzt und musikalisch umrahmt wird. Die Vorführungen finden üblicherweise in einem ortsfesten Gebäude oder in einem transportablen Großzelt (Wanderzirkus) mit einer in der Mitte befindlichen Manege statt.