Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2.10.3 Umfang der Begünstigung
1289 Entgelte für die Filmvorführungen sind die Eintrittsgelder. Die Aufbewahrung der Garderobe und der Verkauf von Programmen unterliegen als Nebenleistungen ebenfalls dem ermäßigten Steuersatz, nicht hingegen der Verkauf von Getränken an die Besucher.