Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2.1.5 Gegenstände der Anlage Z 44 (Kunstgegenstände)
1176 Unter den im § 10 Abs. 2 Z 1 lit. c UStG 1994 genannten Voraussetzungen kann der ermäßigte Steuersatz auch für die Lieferungen und den Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 dieser Gegenstände zur Anwendung kommen.
Wenn ein Unternehmer die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG 1994 nicht anwendet, ist er kein Wiederverkäufer im Sinn dieser Bestimmung und der ermäßigte Steuersatz kann zur Anwendung gelangen.