Melhardt Melhardt, Stefan Dr.

Umsatzsteuer-Handbuch 2011

1. Aufl. 2011

ISBN: 978-3-7073-1834-0

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Umsatzsteuer-Handbuch 2011 (1. Auflage)

S. 350§ 10 Steuersätze

(1) Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz 20 % der Bemessungsgrundlage (§§ 4 und 5).

(2) Die Steuer ermäßigt sich auf 10 % für

1.
a)

die Lieferungen und die Einfuhr

der in der Anlage Z 1 bis Z 43a aufgezählten Gegenstände und

von Münzen und Medaillen aus Edelmetallen, wenn die Bemessungsgrundlage für die Umsätze dieser Gegenstände mehr als 250 vH des unter Zugrundelegung des Feingewichts berechneten Metallwerts ohne Umsatzsteuer beträgt (aus Positionen 7118, 9705 und 9706 der Kombinierten Nomenklatur);

b)

die Einfuhr der in der Anlage Z 44 bis 46 aufgezählten Gegenstände;

c)

die Lieferungen der in der Anlage Z 44 aufgezählten Gegenstände, wenn diese Lieferungen

vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger bewirkt werden oder

von einem Unternehmer bewirkt werden, der kein Wiederverkäufer ist, wenn dieser den Gegenstand entweder selbst eingeführt hat, ihn vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger erworben hat oder er für den Erwerb zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt war

d)

die Abgabe von in der Anlage genannten Speisen und Getränken im Rahmen einer sonstigen Leistung (Restaurationsumsätze);

2.

die Vermietung von in der Anlage Z 43 aufgezählten Gegenständen;

3.
a)

die Aufzucht, das Mästen u...

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