Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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Judikatur EuGH zu § 7:
, Netto Supermarkt
Ausfuhrlieferung bei Vorliegen eines gefälschten Ausfuhrnachweises
Art. 15 Nr. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in der Fassung der Richtlinie 95/7/EG des Rates vom ist dahin auszulegen, dass er der von einem Mitgliedstaat vorgenommenen Mehrwertsteuerbefreiung einer Ausfuhrlieferung nach einem Ort außerhalb der Europäischen Gemeinschaft nicht entgegensteht, wenn zwar die Voraussetzungen für eine derartige Befreiung nicht vorliegen, der Steuerpflichtige dies aber auch bei Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns infolge der Fälschung des vom Abnehmer vorgelegten Nachweises der Ausfuhr nicht erkennen konnte.