Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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1.5 Weitere Fälle
185Anwaltsgemeinschaft: kann Unternehmer sein (; GesBR).
Ehegatten sind dann als Unternehmer anzusehen, wenn sie gemeinschaftlich (zB als GesBR) nach außen auftreten (; ; ); die gemeinsame Bewirtschaftung einer Landwirtschaft durch die Ehegatten ist denkmöglich (). Eine Ehegattengemeinschaft, die weder eine eigene Rechtspersönlichkeit noch eine eigenständige Handlungsbefugnis besitzt, und die neben dem gemeinsamen Erwerb eines Grundstückes und der gemeinschaftlichen Errichtung eines Gebäudes tatsächlich keine weiteren Tätigkeiten ausübt, ist kein Unternehmer. Bei Leistungsbezügen sind die Eheleute, die diese Gemeinschaft bilden, unmittelbar als Leistungsempfänger anzusehen (, „HE“).
Erbengemeinschaften können Unternehmer sein, auch wenn sie nicht auf Dauer angelegt sind.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts: Unternehmer, wenn sie nach außen hin auftritt ().
Holdinggesellschaft (Beteiligungsholding): Reine Holdinggesellschaften (beschränken sich auf den Erwerb und das Halten von Gesellschaftsanteilen) sind ...