Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 2881.24.2 Musik- und Gesangsaufführungen durch Gebietskörperschaften
982 Eine Befreiung einer Gebietskörperschaft kommt nur dann zum Tragen, wenn ihr die Aufführung selbst zuzurechnen ist, nicht hingegen, wenn sie bloß als Veranstalter auftritt.