Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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1.9.3 Versicherungsverhältnisse
Versicherungsleistungen
851 Gemäß § 6 Abs. 1 Z 9 lit. c UStG 1994 sind die Umsätze steuerfrei, soweit dafür ein Ver sicherungsentgelt gemäß § 3 Versicherungssteuergesetz gezahlt wird. Versicherungsentgelt ist nach § 3 Versicherungssteuergesetz jede Leistung, die für die Begründung und zur Durchführung des Versicherungsverhältnisses an den Versicherer zu bewirken ist (zB Prämien, Beiträge, Vorbeiträge, Vor- und Nachschüsse, Umlagen, Unterjährigkeitszuschläge, Kosten für die Ausfertigung des Versicherungsscheines, Eintrittsgelder und sonstige Nebenkosten). Auch wenn eine Zah lung kein Versicherungsentgelt ist, unterliegt sie der Umsatzsteuer nur dann, wenn sie Entgelt für eine spezifischeS. 265 Leis tung des Versicherers ist. Das trifft bei Mahnkosten nicht zu. Die Mahnkos ten stellen nicht das Entgelt für einen selbständigen Leistungsaustausch dar und sind daher wie die Haupt leis tung (Versicherungsschutz) befreit (). Bei Mahngebühren sowie bei der Erstattung der Kosten eines gerichtlichen Mahnverfahrens handelt es sich grundsätzlich immer um einen nicht steuerbaren Schadenersatz.
Die entgeltliche Übertragung eines Bestands von (Rück-)Versicherungsverträgen auf ein anderes Versicherungsunternehmen, durch die dieses Unternehm...