Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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8.3 Entnahme der sonstigen Leistung
681 Bemessungsgrundlage sind die Kosten, die auf die Ausführung dieser Leistungen entfallen. Ein anteiliger Unternehmerlohn ist nicht zu berücksichtigen (siehe auch § 3 Rz 485).
Randzahlen 682 bis 683: Derzeit frei.