Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 1371a.5 Ort des Eigenverbrauches
487 Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den für nichtunternehmerische Leistungsempfänger iSd § 3a Abs. 5 Z 3 UStG 1994 geltenden Leistungsortregeln.
Beispiel:
Der Unternehmer benützt ein zum Unternehmensbereich gehöriges KFZ fallweise für Privatfahrten sowohl im Inland als auch im Ausland. Ort des Eigenverbrauchs für sämtliche Privatfahrten ist gemäß § 3a Abs. 7 UStG 1994 (bis : § 3a Abs. 12 UStG 1994) der Unternehmerort.