Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 1104 Durchführungsbeschluss des Rates vom
(2010/710/EU)
ABl. L 309/5 vom
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, insbesondere auf Artikel 395 Absatz 1,
auf Vorschlag der Europäischen Kommission,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit Schreiben, die beim Generalsekretariat der Kommission am , am und am registriert wurden, haben Italien, Deutschland und Österreich um die Ermächtigung ersucht, in Bezug auf den Mehrwertsteuerschuldner eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG abweichende Regelung anzuwenden. Mit einem am beim Generalsekretariat der Kommission registrierten Schreiben hat das Vereinigte Königreich beantragt, die Geltungsdauer der Ermächtigung des Vereinigten Königreichs gemäß der Entscheidung 2007/250/EG des Rates vom , eine von Artikel 193 der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem abweichende Regelung anzuwenden, zu verlängern.
(2) Die...