Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 1067 Verordnung (EG) Nr. 143/2008 des Rates vom
ABl. Nr. L 44 vom S. 1-6
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 93,
auf Vorschlag der Kommission,
nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments,
nach Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozial ausschusses,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Die mit der Richtlinie 2008/8/EG des Rates vom zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG bezüglich des Ortes der Dienstleistung eingeführten Änderungen des Ortes der Dienstleistung führen dazu, dass Dienstleistungen an Steuerpflichtige grundsätzlich am Sitz des Empfängers erbracht werden. Sind Dienstleistungserbringer und Dienstleistungsempfän ger in verschiedenen Mitgliedstaaten ansässig, wird häufi ger als bisher der Mechanismus der umgekehrten Steuer schuldnerschaft Anwendung finden.
(2) Um eine korrekte Anwendung der Mehrwertsteuer auf Dienstleistungen, die dem Mechanismus der umgekehrten Steuerschuldnerschaft unterliegen, sicherzustellen, sollten die vom Mitgliedstaat des Dienstleistungserbringers erho benen Daten dem Mitgliedstaat, in dem der Dienstleistungsemp...