Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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3.9.2.1 Unterbleiben der Erwerbsbesteuerung
547 Eine Erwerbsbesteuerung im Sinne der Rz 546 unterbleibt, wenn der Gesamtbetrag der Entgelte für diese Erwerbe den Betrag von 11.000 €
S. 869 im vorangegangenen Jahr nicht überstiegen und
im laufenden Jahr noch nicht überstiegen hat.
548 Auf die Anwendung der Erwerbsschwelle kann jedoch verzichtet werden und es kann für eine uneingeschränkte Erwerbsbesteuerung optiert werden.
Beispiel:
549
Ein nicht umsatzsteuerpflichtiger gemeinnütziger Sportverein bezieht erstmalig eine Lieferung von Sportgeräten (zur Versorgung der Mitglieder zum Selbstkostenpreis) aus Dänemark (Steuersatz 25 %) in Höhe von a) 10.000 €, b) 25.000 € netto. Bisher wurden noch keine innergemeinschaftlichen Erwerbe getätigt.
Im Fall a) ist die Umsatzsteuer vom Verkäufer in Dänemark in Höhe von 2.500 € abzuführen, da die Erwerbsschwelle von 11.000 € (noch) nicht überschritten wurde. Der Verein hat aber die Möglichkeit, auf die Anwendung der Erwerbsschwelle zu verzichten und den Umsatz in Österreich zu versteuern. Der Umsatz wäre dann für den dänischen Verkäufer steuerfrei (österreichische UID-Nummer des Vereins ist erforderlich). In Österreich wäre dann 2.000 € an Erwerbsteuer abzuführen. Die...