Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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Judikatur VwGH zu § 3:
Eine Lieferung liegt bei einem Leasingvertrag nur dann vor, wenn die Nichtausübung einer eingeräumten Kaufoption geradezu gegen jede Vernunft wäre
Lieferungen iS des § 3 Abs. 1 UStG 1994 sind Leistungen, durch die ein Unternehmer den Abnehmer befähigt, im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen. Dies entspricht Art. 5 Abs. 1 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (kurz: RL). Nach dieser Bestimmung gilt „als Lieferung eines Gegenstandes ... die Übertragung der Befähigung, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen“. Aus dem Wortlaut dieser Bestimmung ergibt sich, dass der Begriff „Lieferung eines Gegenstandes“ sich nicht auf die Eigentumsübertragung in den durch das anwendbare nationale Recht vorgesehenen Formen bezieht, sondern dass sie jede Übertragung eines körperlichen Gegenstandes durch eine Partei umfasst, die die andere Partei ermächtigt, über diesen Gegenstand faktisch so zu verfügen, als wäre sie sein Eigentümer. Es ist ...