Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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3.1.3.1 Allgemeines
452 Dem Grundsatz der allgemeinen Verbrauchsbesteuerung entsprechend soll der Verein als Unternehmer, soweit er Selbstversorger ist, den übrigen Verbrauchern gleichgestellt werden. Dies wird durch die Besteuerung nach § 3 Abs. 2 und § 3a Abs. 1a UStG 1994 erreicht. Darüber hinaus sollen die ertragsteuerlichen Abzugsverbote gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 bis 5 EStG 1988 und des § 12 Abs. 1 Z 1 bis 5 KStG 1988 auch für die Umsatzsteuer gelten (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. a UStG 1994; siehe dazu auch UStR 2000 Rz 79), sowie der Vorsteuerausschluss gemäß § 12 Abs. 2 Z 2 UStG 1994 sich auch auf die entsprechenden Auslandstatbestände erstrecken (§ 1 Abs. 1 Z 2 lit. b UStG 1994; siehe dazu auch UStR 2000 Rz 80 bis Rz 82).