Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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3.1.1.3 Gemischter Mitgliedsbeitrag
438 Gemischte Mitgliedsbeiträge sind in echte und unechte Mitgliedskomponenten – allenfalls im Wege der Schätzung – aufzuteilen. Die Schätzung kann beispielsweise in der Weise erfolgen, dass der Teil des Mitgliedsbeitrages, der bei vergleichbaren Vereinen ohne konkrete Gegenleistungen als allgemeiner Mitgliedsbeitrag verlangt wird, als echter Mitgliedsbeitrag angesetzt wird.