Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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Judikatur VwGH:
Bestimmungslandprinzip nicht rechtswidrig
Der Verwaltungsgerichtshof hält die von Hörtnagl in „Der Ausschluss neuer Fahrzeuge von der Differenzbesteuerung – eine systemwidriger Kumulierung, ÖStZ 2001, 740“ vertretene Auffassung, dass die umsatzsteuerliche Erfassung neuer Fahrzeuge ausnahmslos dem Bestimmungslandprinzip folge, für zutreffend. Die uneingeschränkte Erhebung der Erwerbsteuer im Bestimmungsland erweist sich daher als nicht rechtswidrig. Die Vermeidung einer wirtschaftlichen Doppelbelastung mit Umsatzsteuer hat im Ursprungsland durch Gewährung des Vorsteuerabzuges zu erfolgen.
Ruppe führt in „UStG2 § 1 Tz 437“ aus, dass im EU-Binnenmarkt die Gaston-Schul-Rechtsprechung „entfällt“, da es nunmehr zwischen den Mitgliedstaaten der EU keine Einfuhrumsatzsteuer mehr gibt. Im EU-Binnenmarkt beschränkt sich der Einfuhrtatbestand auf die Einfuhr aus Drittländern. Im innergemeinschaftlichen Handel wurde der Einfuhrtatbestand ab (für Österreich ab dem Beitritt zu den Europäischen Gemeinschaften) zum Teil durch den Tatbestand des innergemeinschaftlichen Erwerbs abgelöst, zum Teil entfällt er wegen des Übergangs zum Ursprungslandprinzip (Hinweis Ru...