Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2.4 Form und Inhalt der Bestätigung
4357Das UID-Büro teilt das Ergebnis der Bestätigungsanfrage in jedem Fall schriftlich mit. Bei telefonischen Anfragen wird vorweg eine telefonische Bestätigung erteilt.
Bei einer Bestätigungsanfrage im Rahmen von Finanz-Online wird die Antwort elektronisch mitgeteilt. Der Ausdruck erfolgt durch den Abfragenden selbst. Die ausgedruckte Bestätigung gilt als Beleg und ist gemäß § 132 BAO aufzubewahren.
4358 Die Antwort des UID-Büros kann (sowohl in Stufe 1 als auch in Stufe 2) lauten:
„Die UID ist gültig!“
„Die UID ist nicht gültig!“
„Die UID des Anfragenden ist nicht gültig!“
Im Rahmen von Finanz-Online werden die Daten des Inhabers der UID angezeigt (qualifizierte Abfrage - Stufe 2). Der Anfragende selbst hat diese angezeigten Daten mit den ihm vorliegenden Daten des Inhabers der UID nachvollziehbar zu vergleichen, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und dies zu dokumentieren.