Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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4.5 Übergang der Steuerschuld gemäß Art. 196 MWSt-RL 2006/112/EG idF Richtlinie 2008/8/EG (Rechtslage ab )
4166 Bei sonstigen Leistungen, die in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind, und für die der Leistungsempfänger die Steuer nach Art. 196 MWSt-RL 2006/112/EG idF Richtlinie 2008/8/EG schuldet, muss angegeben werden:
S. 796 die UID eines jeden Leistungsempfängers, unter der an diesen die steuerpflichtigen sonstigen Leistungen erbracht wurden;
für jeden Leistungsempfänger die Summe der Bemessungsgrundlagen dieser sonstigen Leistungen.