Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 7831.3 Rechnungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen
4033 Führt der Unternehmer im Inland sonstige Leistungen im Sinne des Art. 3a Abs. 1 UStG 1994 (bis : Art. 3a Abs. 1 bis 4 und Abs. 6 UStG 1994) aus, ist er zur Ausstellungen von Rechnungen mit gesondertem Ausweis der Steuer verpflichtet.
Randzahlen 4034 bis 4040: Derzeit frei.