Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2 Innergemeinschaftliches Verbringen
4001 Als innergemeinschaftliche Lieferung gilt auch das unternehmensinterne Verbringen eines Gegenstandes. Voraussetzung ist, dass es sich um einen nach Art. 3 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 einer Lieferung gleichgestellten Vorgang handelt. Ein Verbringen zur bloß vorübergehenden Verwendung erfüllt nicht den Tatbestand der (fiktiven) Lieferung.
Randzahlen 4002 bis 4005: Derzeit frei.