Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 7731.3 Abnehmerqualifikation
3991 Die Abnehmereigenschaften in Art. 7 Abs. 1 Z 2 lit. a und b UStG 1994 korrespondieren mit den Erwerberqualifikationen in Art. 1 Abs. 2 Z 2 UStG 1994. Die Ausführungen zum Erwerber beim innergemeinschaftlichen Erwerb gelten sinngemäß (siehe Art. 1 Rz 3581 bis 3588). Ob ein Gegenstand für das Unternehmen des Abnehmers bestimmt ist, richtet sich nach den Vorschriften des Bestimmungslandes. Bei der Lieferung eines neuen Fahrzeuges werden gem Art. 7 Abs. 1 Z 2 lit. c UStG 1994 in Entsprechung zu Art. 1 Abs. 7 UStG 1994 keine besonderen Eigenschaften für den Abnehmer verlangt. Es können daher auch private Abnehmer die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit erfüllen.
3992 Weitere Qualifikationen sind nicht vorgesehen, insbesondere muss der Abnehmer auch im Abholfall nicht ausländischer Abnehmer sein. Eine weitere Einschränkung des Abnehmerkreises wird allerdings durch das Erfordernis der Erwerbsteuerbarkeit (siehe Art. 7 Rz 3993) bewirkt. Damit scheiden Lieferungen an Schwellenerwerber, die unter der Erwerbsschwelle liegen und auf ihre Anwendung nicht verzichtet haben, aus der Steuerfreiheit aus.