Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 73210.2 Erwerb neuer Fahrzeuge
3689 Der Erwerb neuer Fahrzeuge (siehe Art. 1 Rz 3651 bis 3666) unterliegt auch für die von Art. 1 Abs. 10 UStG 1994 erfassten Einrichtungen der Erwerbsteuer.
3690 Diesfalls kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen allerdings die Befreiung nach Art. 6 Abs. 2 Z 3 UStG 1994 zur Anwendung kommen. Die Steuerfreiheit richtet sich dann nach § 6 Abs. 4 Z 5 UStG 1994, welcher Bezug auf die § 89 bis 93 Zollrechts-Durchführungsgesetz, BGBl. Nr. 659/1994 nimmt.
Randzahlen 3691 bis 3696: Derzeit frei.