Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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8.2 Begriff „Wasserfahrzeug“
3669 Unter „Wasserfahrzeuge“ fallen nur solche, die zur Personen- oder Güterbeförderung bestimmt sind und deren Länge 7,5 Meter (über dem Rumpf) übersteigt. Auf eine MotorisierungS. 731 wird nicht abgestellt. Daher fallen auch Segeljachten ab der genannten Größe unter diese Bestimmung.