Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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S. 7294.3.2 Überschreiten während des laufenden Kalenderjahres
3629 Ab dem Entgelt für den Erwerb, mit dem im laufenden Kalenderjahr die Erwerbsschwelle überschritten wird, unterliegt der Erwerb der Besteuerung.
Beispiel 1:
Der Unternehmer U tätigt im Jahr 2001 folgende innergemeinschaftliche Erwerbe:
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10.1.: | 6.000 Euro |
17.2.: | 4.000 Euro |
3.3.: | 3.000 Euro |
a) Die Erwerbe 2000 betrugen 10.000 €. Diesfalls ist der am stattfindende und jeder weitere Erwerb der Erwerbsbesteuerung zu unterwerfen.
b) Die Erwerbe 2000 betrugen 20.000 €. Diesfalls sind sämtliche Erwerbe des Jahres 2001 der Erwerbsbesteuerung zu unterwerfen.
Werden von einem Unternehmer, der unecht steuerbefreite Umsätze tätigt (Schwellenerwerber) während des laufenden Kalenderjahres auch steuerpflichtige Umsätze ausgeführt, so sind die Erwerbe erst ab dem Zeitpunkt, in dem die steuerpflichtigen Umsätze ausgeführt worden sind, der Erwerbsbesteuerung im Inland zu unterwerfen.
Beispiel 2:
Ein österreichischer Arzt, der nur unecht steuerbefreite Umsätze ausführt, kauft am eine EDV-Anlage in Deutschland um 5.000 Euro. Ab September 2008 erstellt er zusätzlich laufend (auch in den Folgejahren) steuerpflichtige Gutachten...