Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Judikatur VwGH zu § 27:
Anmeldung im Zollverfahren
Die Abgabepflichtige beantragte als Anmelderin im Zollverfahren jeweils die Befreiung der in den zollrechtlich freien Verkehr überführten Waren von der Einfuhrumsatzsteuer nach Art. 6 Abs. 3 UStG 1994 und gab in den Anmeldungen ihre Stellung als Fiskalvertreterin an. Sie hatte damit alle abgabenrechtlichen Pflichten zu erfüllen, die dem von ihr Vertretenen obliegen (Ruppe, UStG 19943, § 27 Tz. 44).
Inanspruchnahme als Haftender gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994
Die Inanspruchnahme des Haftenden liegt im Ermessen der Behörde (Hinweis Ritz, Abfuhrpflicht gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994, ÖStZ 2000/714).
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes sind dem Gesetzgeber von Verfassungs wegen Schranken gesetzt, wenn er eine Regelung trifft, die am Steuerschuldverhältnis formal unbeteiligte Dritte zur Mitwirkung bei der Einhebung der Abgaben des eigentlichen Steuerschuldners verpflichtet. Im Erkenntnis vom , G 141-150/99, ÖStZB 2000/364, hat der Verfassungsgerichtshof etwa ausgesprochen, dass auch eine zwischen Steuerschuldner und Drittem bestehende Beziehung rechtlicher oder wirtschaftlicher Art es nicht von vornherein rechtfertigt, unabhän...