Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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Judikatur EuGH zu § 27:
, Federation of Technological Industries
Voraussetzungen für die gesamtschuldnerische Inanspruchnahme des Leistungsempfängers
1. Artikel 21 Absatz 3 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG in ihrer durch die Richtlinien 2000/65/EG des Rates vom und 2001/115/EG des Rates vom geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einen Mitgliedstaat ermächtigt, eine Regelung wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehende zu erlassen, wonach ein Steuerpflichtiger, an den eine Lieferung von Gegenständen oder eine Dienstleistung bewirkt worden ist und der wusste oder für den hinreichende Verdachtsgründe dafür bestanden, dass die aufgrund dieser oder einer früheren oder späteren Lieferung oder Dienstleistung fällige Mehrwertsteuer ganz oder teilweise unbezahlt bleiben würde, gesamtschuldnerisch mit dem Steuerschuldner auf Zahlung dieser Steuer in Anspruch genommen werden kann. Eine solche Regelung muss jedoch den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, die Teil der Gemeinschaftsrechtsordnung sind und zu denen u. a. die Grundsätze der Rechtssicherheit und der Verhältnismäßigkeit gehören, genügen.
S. 694 2. Artikel 22 Absatz 8 der ...