Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
5.2 Anwendung der Steuerbefreiung
3502 Von der Steuerbefreiung gem § 1 Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 800/1974 wird dadurch Gebrauch gemacht, dass der ausländische Unternehmer in seiner Rechnung keine USt ausweist. Die Anwendung der Steuerbefreiung steht im Belieben des ausländischen Unternehmers (und zwar für jeden einzelnen Umsatz). Ein Hinweis auf die Steuerbefreiung in der Rechnung ist zwar nicht erforderlich, aber zweckmäßig. Bei rechtmäßiger Anwendung der Steuerbefreiung entsteht für den Leistungsempfänger keine Haftung gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994. Liegen die Voraussetzungen des § 1 Abs. 1 Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 800/1974 nicht vor (zB Leistung an eine inländische Bank) und weist der ausländische Unternehmer in seiner Rechnung keine USt aus, so entsteht für den Leistungsempfänger die Haftung gemäß § 27 Abs. 4 UStG 1994 in vollem Umfang. Führt ein ausländischer Unternehmer in einem Kalenderjahr ausschließlich Umsätze aus, die gemäß Verordnung des BM für Finanzen BGBl. Nr. 800/1974 steuerfrei sind, entfällt die Verpflichtung zur Abgabe einer UVA bzw. Jahreserklärung sowie von Aufzeichnungen gemäß § 18 UStG 1994.