Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
8 Vorsteuerabzug
3333 Unterliegt die Lieferung eines Gegenstandes der Differenzbesteuerung (§ 24 Abs. 1 und 2 UStG 1994) so ist der Unternehmer (Wiederverkäufer) nicht berechtigt, eine ihm für den Gegenstand gesondert in Rechnung gestellte USt oder eine entrichtete EUSt als Vorsteuer abzuziehen. Alle übrigen für Lieferungen oder sonstige Leistungen an das Unternehmen in Rechnung gestellte Umsatzsteuern sind als Vorsteuer abzugsfähig (Vorsteuern für Anlagegüter, sonstiges Umlaufvermögen, Betriebsausgaben, Verbesserung, Wartung oder Reparatur der Gebrauchtgegenstände usw.).
Randzahlen 3334 bis 3339: Derzeit frei.