Umsatzsteuer-Handbuch 2011
1. Aufl. 2011
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2.2 Gegenstände
3273 Der Wiederverkäufer kann daher für nachfolgende Gegenstände zur Differenzbesteuerung optieren:
Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquitäten, die er selbst eingeführt hat, oder
S. 668 vom Urheber oder dessen Rechtsnachfolger gelieferte Kunstgegenstände oder
Kunstgegenstände, die nicht von einem Wiederverkäufer unter Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes nach § 10 Abs. 2 Z 1 lit. c UStG 1994 an den Wiederverkäufer geliefert werden.