Melhardt

Umsatzsteuer-Handbuch 2022

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-7073-4508-7

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Melhardt - Umsatzsteuer-Handbuch 2022

§ 20 Veranlagungszeitraum und Einzelbesteuerung

Melhardt

UStR zu § 20:


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 Rz 
  1. Veranlagungszeitraum  
 2681 
 1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum  
 2681 
 1.2 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum  
 2682 
 1.3 Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung  
 2685 
 1.4 Berechnung der Steuer  
 2687 
 2. Vorsteuerabzug für den Veranlagungszeitraum  
 2701 
 2.1 Umfang des Vorsteuerabzugs  
 2701 
 2.2 Abziehbare Vorsteuern  
 2702 
 2.3 Vorsteuerabzug bei Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten  
 2703 
 3. Kürzerer Veranlagungszeitraum  
 2711 
 4. Umrechnung von Werten in einer anderen Währung  
 2731 
 5. EUSt  
 derzeit frei 

1. Veranlagungszeitraum

1.1 Kalenderjahr als Veranlagungszeitraum

2681

Veranlagungszeitraum ist grundsätzlich das Kalenderjahr. Zu den hievon bestehenden Ausnahmen siehe § 20 Rz 2682 bis 2684 und Rz 2711 bis 2715.

1.2 Vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr als Veranlagungszeitraum

2682

Der Unternehmer kann dieses unter den Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 UStG 1994 durch eine gegenüber dem Finanzamt abgegebene schriftliche Erklärung als Veranlagungszeitraum wählen (zur Erklärung siehe § 20 Rz 2685 und 2686).

2683

Hat sich der Unternehmer für ein abweichendes Wirtschaftsjahr auch auf dem ...

Umsatzsteuer-Handbuch 2022

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