SWK-Spezial: Lohnverrechnung 2024
1. Aufl. 2024
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S. 2854. Lohnsteuertabelle 2024
Allgemeines
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Mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 wurde der Steuertarif neu konzipiert. Ab 2019 steht in bestimmten Fällen der Familienbonus Plus zu, der bei entsprechendem Antrag (Formular E 30) bereits im Zuge der Lohnverrechnung vom Arbeitgeber zu berücksichtigen ist. Mit dem Konjunkturstärkungsgesetz 2020 (KonStG 2020) wurde der Eingangssteuersatz ab Jänner 2020 auf 20 % gesenkt.
Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz 2022 Teil I wurde u. a. die 2. Tarifstufe auf 30 % und ab die 3. Tarifstufe auf 40 % gesenkt. Weiters wurde der Familienbonus Plus für Kinder bis zum 18. Lebensjahr auf 166,68 € monatlich (2.000,16 € jährlich) und mit dem Start-Up-Förderungsgesetz ab 2024 ab dem Folgemonat auf 58,34 € monatlich (700,08 € jährlich) erhöht.
Mit dem Teuerungs-Entlastungspaket II, BGBl. I Nr. 163/2022, wurden unter dem Schlagwort „Abschaffung der kalten Progression“ die Tarifstufen ab und die Absetzbeträge in § 33 EStG sowie weitere Beträge im EStG angehoben. In den Folgejahren erfolgt die Inflationsabgeltung nach § 33a EStG.
Für 2024 gilt auf Grund des Progressionsabgeltungsgesetzes (PrAG 2024) folgender Steuertarif:
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für die ersten 12.816 € | 0 % |
für Einkommensteile über 12... |